Qualität muss nicht teuer sein!

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HÄUSER-TRENDS 2021
EnEV 2014/2021
Energieeinsparverordnung!
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein wesentliches Element der Energiespar- bzw. Energieeffizienzpolitik sowie der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Dank der stets voranschreitenden Technologien auf dem Markt der Immobilien- und Bauprodukte sowie der sich stetig ändernden Ressourcen steht nun eine neue EnEV an. Die Energiesparverordnung von 2009 wurde nun von der Bundesregierung erneuert, um den effizienteren, zukunftsgerechten Maßnahmen zum Energiesparen gerecht werden zu können. Demnach diene die neue EnEV auch dem Zweck, bis zum Jahre 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Durch diese Energiesparverordnung sollen die Maßnahmen, die bereits europaweit in Kraft getreten sind, auch in Deutschland ganz akut verordnet werden. Der EnEV- Novelle zufolge sollten im Idealfall ab dem Jahr 2021 nunmehr Niedrigst-Energie-Häuser errichtet werden; für öffentliche Gebäude soll diese Regelung bereits ab 2019 gelten. Damit man beim Bau eines neuen Gebäudes auch diesen Richtlinien gerecht wird, sollte man bereits jetzt einen tieferen Blick in die EnEV 2014 werfen und sie gut studieren.

Steigende Anforderungen bzgl. des Wärmeschutzes:
Die Niedrigst-Energie-Häuser werden von Grund auf so errichtet, dass für die ganze Lebensdauer des Geräts eine hohe Energieeffizienz gewährleistet werden kann und somit auch niedrige und optimale Energiekosten. Im Idealfall wird zudem der verbleibende Energiebedarf des Gebäudes – der möglichst gering sein soll – aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen. Nach der EnEV 2014 wird der Primärenergie bedarf bei Neubauten demnach um ca. 12,5 % gesenkt – bis 2016 soll es 25 % erreichen. Dazu wird auf verschiedene Faktoren Wert gelegt, so etwa die Eigenschaften der Bausubstanz der Gebäudehüllen. Man sollte aber beachten, dass sich sämtliche dieser Regelungen nur auf neue Gebäude, die im Laufe der nächsten Zeit errichtet werden, beziehen – Bauten, die schon zuvor fertiggestellt wurden bzw. werden, sind daraus ausgeschlossen.

Die wachsende Bedeutung des Energieausweises:
Einer der wichtigsten Punkte der EnEV 2014 ist – wie schon in der letzten – der Energieausweis. Der Energieausweis gibt Auskunft über die meisten Energiebilanzen eines Gebäudes. Wie auch die Qualität der Einrichtung oder der Zustand des Gebäudes sind auch die Energiebilanzen für potentielle Käufern oder Mieter ein wichtiges Kriterium, das nicht vernachlässigt werden sollte. Laut der neuen Energieverordnung muss jeder Hausbesitzer bei der Veräußerung des Hauses die Effizienzklasse mit in den Immobilienanzeigen angeben. Daher haben Besitzer eines besonders energiesparenden Hauses auch sogleich bessere Chancen, Käufer zu finden. Wichtig ist, dass sich die Regelung auch hier nur auf alle später gebauten Gebäude bezieht und nicht rückwirkend auf bereits bestehende Gebäude angewandt werden kann für ältere Häuser ist also kein Energieausweis erforderlich.

7.Kontrollierte Durchsetzung:
Ob diese Bedingungen von Verkäufern oder Vermietern einer Immobilie erfüllt werden, soll nun auch stichprobenartig überprüft werden. Die Prüfer haben zugriff auf ein zentrales Kontrollsystem, in dem alle Eigenschaften des Hauses vermerkt sind. Somit können diese mit dem aktuellen Stand des Gebäudes verglichen werden. Zudem muss in öffentlichen Gebäuden nun bald für die Transparenz der Besucher ein Energieausweis ausgehängt werden. Diese Energiestandards werden teilweise mit Zins Vergünstigten Darlehen und bei Sanierungen zusätzlich mit einem Teilschulderlass oder einem Zuschuss gefördert. 
Je besser der Standard, desto attraktiver die Konditionen.